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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsparteien

  2. Annahme dieser Bedingungen und Leistungsumfang

  3. Von InnovAIro erbrachte Leistungen

  4. Gebühren und Zahlungsbedingungen

  5. Geistiges Eigentum

  6. Datenschutz

  7. Öffentlichkeitsarbeit

  8. Freistellung

  9. Haftung

  10. Gewährleistungen

  11. Versicherung

  12. Laufzeit und Kündigung

  13. Vertraulichkeit

  14. Schlussbestimmungen

  15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Vertragsparteien

Die InnovAIro AG, eine Aktiengesellschaft nach schweizerischem Recht, derzeit in Gründung, mit der Unternehmensnummer "CHE-424.033.357", ist Anbieterin der KI-basierten Software-as-a-Service-Lösung sowie damit verbundener Dienstleistungen (die „Dienstleistungen“), die über InnovAIro (die „Website“) bereitgestellt werden.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Bedingungen“) werden geschlossen zwischen (1) InnovAIro und (2) der von Ihnen vertretenen Gesellschaft (der „Kunde“).

2. Annahme dieser Bedingungen und Leistungsumfang

2.1. Annahme der Bedingungen

Der Kunde kann eine vertragliche Beziehung mit InnovAIro eingehen, indem er ein von uns ausgestelltes individuelles Angebot („Bestellformular“) unterzeichnet, das den Umfang der gewährten Dienstleistungen definiert und auf diese Bedingungen verweist (zusammen das „Vertragsverhältnis“).

 

2.2. Vertretungsbefugnis

InnovAIro bietet die Dienstleistungen ausschließlich auf Business-to-Business-Basis an. Durch die Unterzeichnung des Bestellformulars oder die Hinterlegung von Zahlungsdaten im Kundenkonto versichert der Vertreter des Kunden, dass er über alle erforderlichen rechtlichen Befugnisse verfügt, um das Vertragsverhältnis einzugehen und vollständig zu erfüllen.

 

2.3. Umfang

Gegenstand dieser Bedingungen ist die Bereitstellung der KI-Dienstleistungen in dem vom Kunden für die Vertragslaufzeit (wie im Bestellformular definiert) gewählten Umfang sowie die Einräumung der für diese Nutzung erforderlichen Rechte gemäß Abschnitt 3 dieser Bedingungen.

 

2.4. Beginn

Der Kunde kann die Dienstleistungen ab dem Datum nutzen, das entweder (i) im jeweiligen Bestellformular angegeben ist oder (ii) sofern kein Datum angegeben ist, ab dem Zeitpunkt, an dem vollständige Zahlungsdaten im Kundenkonto hinterlegt wurden, oder (iii) ab einem anderen, zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Datum (jeweils das „Wirksamkeitsdatum“).


 


3. Von InnovAIro erbrachte Leistungen


3.1. Nutzungsrecht

Für die gesamte Dauer des Vertrags gewährt InnovAIro dem Kunden ein beschränktes, nicht-exklusives, nicht übertragbares Recht auf Zugriff, Nutzung und Nutzungsvorteile des im Bestellformular definierten Teils der InnovAIro KI-Dienstleistungen („Nutzungsrecht“) gemäß den Bestimmungen des Vertrags.

Dem Kunden stehen keine weiteren mit den InnovAIro KI-Dienstleistungen verbundenen Rechte zu, wie Eigentum, Urheberrechte, Patente, Marken oder andere Nutzungsrechte, die im Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden.

Die InnovAIro-Plattform wird von InnovAIro unter Nutzung der Infrastruktur eines vertrauenswürdigen Cloud-Hosting-Anbieters betrieben. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Internetverbindung zum Zugriff und zur Nutzung der InnovAIro KI-Dienstleistungen sowie für die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Hard- und Software (z. B. PC, Netzwerkverbindung, Browser).

Der Kunde hat kein Recht auf eine Kopie und damit auch kein Recht auf eine Sicherungskopie des Quellcodes der InnovAIro-Plattform. Alle Rechte an den InnovAIro KI-Dienstleistungen, die über das im Vertrag definierte Nutzungsrecht hinausgehen, verbleiben vollständig bei InnovAIro.

 

3.2. Einschränkungen

Der Kunde und die Nutzer dürfen weder direkt noch indirekt (i) die InnovAIro-Plattform oder eine mit den InnovAIro KI-Dienstleistungen verbundene Software, Dokumentation oder Daten rückentwickeln, dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig versuchen, Quellcode, Objektcode oder zugrunde liegende Strukturen, Ideen, Kenntnisse oder Algorithmen offenzulegen; (ii) die InnovAIro KI-Dienstleistungen für Zwecke der Wettbewerbsanalyse oder -entwicklung nutzen; (iii) Spezifikationen der InnovAIro-Plattform kopieren, modifizieren, übersetzen oder abgeleitete Werke daraus erstellen (außer soweit dies von InnovAIro ausdrücklich gestattet oder innerhalb der InnovAIro KI-Dienstleistungen autorisiert ist); (iv) Eigentumshinweise oder Labels entfernen, löschen, verändern oder unkenntlich machen; (v) die Leistung der InnovAIro KI-Dienstleistungen oder von Drittanbieter-Produkten und -Dienstleistungen ganz oder teilweise beschädigen, stören oder behindern; oder (vi) Sicherheitsvorkehrungen oder -maßnahmen umgehen oder verletzen, die von InnovAIro im Zusammenhang mit der Erbringung der InnovAIro KI-Dienstleistungen implementiert wurden.

 

Der Kunde darf die InnovAIro KI-Dienstleistungen ausschließlich für interne Geschäftszwecke nutzen. Er ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Integrität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten sowie für die Nutzung der InnovAIro-Plattform durch jeden Nutzer, einschließlich der Pflege und Aktualisierung der vom Kunden hochgeladenen und auf der InnovAIro-Plattform verfügbaren Daten.

 

Insbesondere hat der Kunde sicherzustellen, dass kein Nutzer (i) Kundendaten hochlädt, überträgt, unterstützt, speichert, verbreitet, bewirbt oder anderweitig auf der InnovAIro-Plattform verfügbar macht, die (a) rechtswidrig sind oder vernünftigerweise als solche angesehen werden können (einschließlich Verletzung von Rechten geistigen Eigentums Dritter), rassistisch, feindselig, gewalttätig, diskriminierend (einschließlich in Bezug auf Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, Behinderung, Herkunft oder nationale Herkunft), schädlich, belästigend, diffamierend, vulgär, obszön oder anderweitig anstößig, (b) verleumderisches Material, Schadcode, Softwareviren, Würmer, Trojaner oder anderen Computercode, Dateien oder Programme enthalten, die die Funktionalität der InnovAIro KI-Dienstleistungen unterbrechen, zerstören oder einschränken sollen, oder (c) sensible personenbezogene Daten enthalten; und (ii) keine Anmeldedaten von Nutzern innerhalb des Kundenpersonals teilt.

Verstößt ein Nutzer gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts, ist InnovAIro berechtigt, die betreffenden Kundendaten des Nutzers unverzüglich zu entfernen und/oder dessen Konto zu sperren.

 

3.3. Betrieb

InnovAIro trifft angemessene Maßnahmen gemäß den branchenüblichen Standards vergleichbarer Produkte und Dienstleistungen, um den Nutzern eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzung der InnovAIro KI-Dienstleistungen zu ermöglichen. InnovAIro kann jedoch weder die jederzeitige Verfügbarkeit der InnovAIro KI-Dienstleistungen noch die vollständige Abwesenheit von Störungen oder Unterbrechungen der Funktionalität der InnovAIro-Plattform garantieren, verpflichtet sich jedoch, die InnovAIro KI-Dienstleistungen gemäß dem jeweils geltenden Service Level Package zu erbringen.

 

Der Kunde hat InnovAIro Störungen der InnovAIro-Plattform unverzüglich zu melden und Informationen sowie Details zu den Umständen der Störung bereitzustellen. InnovAIro wird solche Störungen gemäß den im geltenden Service Level Package vorgesehenen Behebungsfristen beseitigen. InnovAIro ist berechtigt, die Störung der InnovAIro-Plattform durch eine Workaround-Lösung zu umgehen, wenn die eigentliche Ursache der Störung nur mit unangemessenem Aufwand behoben werden kann und die Nutzbarkeit der InnovAIro KI-Dienstleistungen unter dieser Workaround-Lösung nicht erheblich beeinträchtigt wird.

 

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass InnovAIro im Verlauf des Vertrags den Kunden oder dessen Nutzer kontaktieren darf, um an Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten teilzunehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung von Feedback zu aktuellen und zukünftigen Funktionalitäten der InnovAIro KI-Dienstleistungen in aggregierter und anonymer Form.

 

Der Kunde und die Nutzer können InnovAIro Feedback zu den InnovAIro KI-Dienstleistungen geben (z. B. Support-Eingaben, Vorschläge oder Verbesserungswünsche) und Nutzungsanalysen generieren (z. B. nicht-identifizierbare technische Daten und Metadaten aus der Nutzung der InnovAIro KI-Dienstleistungen). InnovAIro hat das Recht, alle vom Kunden oder dessen Nutzern bereitgestellten Vorschläge, Verbesserungswünsche, Empfehlungen, Ideen oder anderes Feedback zu nutzen und statistische sowie andere Informationen zur Leistung, zum Betrieb und zur Nutzung der InnovAIro KI-Dienstleistungen zu erstellen für (i) Sicherheits- und Betriebsmanagement, (ii) die Verbesserung der InnovAIro KI-Dienstleistungen sowie (iii) Forschungs- und Entwicklungszwecke oder andere geschäftliche Zwecke.

 

Der Kunde überträgt InnovAIro sämtliche Rechte, Titel und Interessen an dem Feedback sowie an allen darin enthaltenen Ideen oder Vorschlägen.


4. Gebühren und Zahlungsbedingungen

4.1. Gebühren und Rechnungsstellung

Für die Nutzung der InnovAIro KI-Dienstleistungen während der gesamten Vertragslaufzeit schuldet der Kunde InnovAIro die vereinbarten Gebühren, die im Voraus gemäß den Bestimmungen des Vertrags zu entrichten sind.

Der Kunde stellt InnovAIro vollständige und korrekte Rechnungsinformationen, einschließlich einer gültigen E-Mail-Adresse, zur Verfügung.

Die Rechnungen von InnovAIro sind innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum strikt netto zur Zahlung fällig, es sei denn, die Gebühren sind Gegenstand einer berechtigten und in gutem Glauben erhobenen Streitigkeit.

Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, sind sämtliche Gebühren nicht erstattungsfähig; es erfolgt keine Rückerstattung bei teilweiser oder nicht erfolgter Nutzung der InnovAIro KI-Dienstleistungen durch den Kunden.

InnovAIro behält sich das Recht vor, die Preise für die jeweils geltenden Gebühren zu Beginn jeder Verlängerungsperiode anzupassen.

 

4.2. Zahlungsverzug

Der Kunde gerät nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. InnovAIro ist berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von fünf Prozent (5 %) p.a., täglich berechnet und monatlich kapitalisiert, oder – falls niedriger – den nach geltendem Recht höchstzulässigen Zinssatz zu berechnen.

Sofern eine Rechnung (außer bei berechtigter und in gutem Glauben erhobener Streitigkeit) mehr als zwanzig (20) Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist unbezahlt bleibt und InnovAIro dem Kunden mindestens zehn (10) Tage zuvor schriftlich eine Mahnung übermittelt hat, ist InnovAIro berechtigt, den Zugang zur InnovAIro-Plattform bis zur Begleichung des Zahlungsrückstands auszusetzen und/oder den Vertrag gemäß Abschnitt 13.2 („Außerordentliche Kündigung“) außerordentlich zu kündigen – ohne Haftung gegenüber dem Kunden.

InnovAIro stellt den Zugang unverzüglich wieder her, sobald der Grund für den Zahlungsverzug entfällt.

Die Nichtzahlung der Gebühren stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar; die in diesem Abschnitt beschriebenen Abhilfemaßnahmen sind daher nicht als Einschränkung der Haftung des Kunden aus dem Vertrag auszulegen.

 

4.3. Steuern

Die Gebühren verstehen sich ausschließlich Steuern, einschließlich lokaler, staatlicher, provinzieller, bundesstaatlicher oder ausländischer Steuern, Quellensteuern, Abgaben, Gebühren oder ähnlicher staatlicher Abgaben jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern, Nutzungssteuern, Waren- und Dienstleistungssteuern, Umsatzsteuern oder ähnlicher Steuern (zusammen „Steuern“). Soweit zutreffend, ist der Kunde für sämtliche Steuern verantwortlich, mit Ausnahme von Steuern, die auf das Einkommen von InnovAIro erhoben werden.

 

Hat der Kunde seinen Sitz in der Schweiz, entrichtet InnovAIro die Mehrwertsteuer direkt an die zuständige Behörde. In diesem Fall hat der Kunde InnovAIro den entsprechenden Mehrwertsteuerbetrag zu zahlen.

Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Schweiz, so findet, soweit zutreffend, in Bezug auf die Mehrwertsteuer das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung.

5. Geistiges Eigentum

5.1. Geistiges Eigentum des Kunden

Der Kunde behält sämtliche Rechte, Titel und Interessen an den in die InnovAIro-Plattform hochgeladenen Kundendaten sowie an allen weiteren Kundendaten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der InnovAIro-Plattform durch den Kunden und seine Nutzer erstellt oder entwickelt werden.

Für die gesamte Vertragsdauer gewährt der Kunde InnovAIro ein nicht-exklusives, weltweites, gebührenfreies, nicht übertragbares und unwiderrufliches Recht zur Nutzung der Kundendaten, soweit dies zur Durchsetzung der Rechte von InnovAIro aus dem Vertrag sowie zur Erbringung der InnovAIro KI-Dienstleistungen und aller damit verbundenen Verpflichtungen erforderlich oder zweckmäßig ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (i) die Bereitstellung, Überwachung, Verbesserung und Weiterentwicklung der InnovAIro KI-Dienstleistungen in Übereinstimmung mit diesem Vertrag oder sofern gesetzlich vorgeschrieben oder zulässig, sowie (ii) die Bereitstellung von Kundensupportleistungen.

Dieser Abschnitt bleibt auch nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags wirksam.

 

5.2. Geistiges Eigentum von InnovAIro

InnovAIro behält sämtliche Rechte, Titel und Interessen, einschließlich aller Rechte am geistigen Eigentum, ohne Einschränkung, an (i) den InnovAIro KI-Dienstleistungen; (ii) jeglicher Software, Anwendungen, Erfindungen oder sonstiger Technologien, die im Zusammenhang mit den InnovAIro KI-Dienstleistungen entwickelt wurden; (iii) dem Namen, Logo oder anderen Marken von InnovAIro („InnovAIro-Marken“); (iv) sämtlicher Dokumentation; sowie (v) sämtlicher Änderungen, Erweiterungen, Verbesserungen, abgeleiteter Werke und Upgrades in Bezug auf die vorgenannten Punkte.

Zur Klarstellung: Das geistige Eigentum von InnovAIro umfasst keine Kundendaten.

Der Kunde verpflichtet sich, keine Marke, keinen Unternehmensnamen, keinen Domainnamen oder keinen Social-Media-Account-Namen zu nutzen oder zu registrieren, der ganz oder teilweise die InnovAIro-Marken enthält.

Dieser Abschnitt bleibt auch nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags wirksam.

6. Datenschutz
 

Beide Vertragsparteien erkennen an und verpflichten sich, dass die Nutzung und Verarbeitung von Kundendaten, die personenbezogene Daten enthalten („Kundenpersonenbezogene Daten“), in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen erfolgt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Bundesgesetz über den Datenschutz („DSG“) sowie die EU-Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“).

 

InnovAIro verarbeitet Kundenpersonenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und gemäß den Weisungen des Kunden und ausschließlich zum Zweck der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zur Bereitstellung der InnovAIro KI-Dienstleistungen. Eine Weitergabe oder ein Verkauf von Kundenpersonenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

 

Kundenpersonenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von InnovAIro (www.innovairo.com/privacy) behandelt. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundenpersonenbezogenen Daten gemäß den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen.

7. Öffentlichkeitsarbeit

Für die gesamte Dauer des Vertrags räumt der Kunde InnovAIro die Erlaubnis ein, den Namen und das Logo des Kunden zu Marketing- und Vertriebszwecken in Übereinstimmung mit den Markenrichtlinien des Kunden zu verwenden.

InnovAIro wird den Namen und das Logo des Kunden ausschließlich für eigene Marketing- und Vertriebsaktivitäten nutzen und unter keinen Umständen Kundendaten an Dritte zu deren Marketingzwecken verkaufen.

Etwaige weitere Referenzrechte, die zwischen dem Kunden und InnovAIro vereinbart werden, sind im Vertrag festzuhalten.

8. Freistellung

8.1. Freistellung durch den Kunden

Der Kunde stellt InnovAIro, dessen Mitarbeiter und Subunternehmer von sämtlichen Schäden, Verlusten, Haftungen, Vergleichen und Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtskosten und Anwaltsgebühren) frei, die im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Klagen Dritter entstehen, die sich ergeben aus:

(i) der unrechtmäßigen Nutzung der InnovAIro KI-Dienstleistungen durch den Kunden und/oder durch Dritte mit Zustimmung des Kunden;

(ii) einer tatsächlichen oder behaupteten Verletzung von Datenschutzgesetzen oder Rechten des geistigen Eigentums durch den Kunden; oder

(iii) sonstigen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung der InnovAIro KI-Dienstleistungen durch den Kunden entgegen der erlaubten Nutzung oder unter Verstoß gegen die Vertragsbedingungen.

 

Im Falle der Geltendmachung entsprechender Ansprüche Dritter („Ansprüche“) informiert InnovAIro den Kunden unverzüglich schriftlich und gewährt dem Kunden angemessene Unterstützung sowie die Möglichkeit, die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung des Anspruchs zu übernehmen.

Sollte InnovAIro feststellen oder begründet vermuten, dass ein Anspruch berechtigt sein könnte, ist InnovAIro nach eigenem Ermessen berechtigt, den Zugang des Kunden und seiner Nutzer zur InnovAIro-Plattform nach vorheriger schriftlicher Mitteilung (E-Mail ausreichend) auszusetzen.

InnovAIro stellt den Zugang zur InnovAIro-Plattform unverzüglich wieder her, sobald der Anspruch beigelegt ist oder die Gründe für den Verdacht nicht mehr bestehen.

Jegliche Schadenersatzansprüche gegen InnovAIro sowie eine Haftung von InnovAIro, die sich aus der Aussetzung der InnovAIro-Plattform ergeben, sind ausgeschlossen.

 

8.2. Freistellung durch InnovAIro

InnovAIro stellt den Kunden von sämtlicher Haftung gegenüber Dritten frei, die aus der unrechtmäßigen Aneignung von Geschäftsgeheimnissen oder einer Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums durch die InnovAIro KI-Dienstleistungen resultieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente oder Urheberrechte, sofern InnovAIro unverzüglich über alle diesbezüglichen Drohungen, Ansprüche und Verfahren informiert wird und angemessene Unterstützung sowie die Möglichkeit erhält, die alleinige Kontrolle über Verteidigung und Beilegung zu übernehmen.

InnovAIro übernimmt keine Verantwortung für Vergleiche, denen es nicht schriftlich zugestimmt hat.

 

Die vorgenannten Verpflichtungen gelten nicht in Bezug auf Teile oder Komponenten der InnovAIro KI-Dienstleistungen, die (i) nicht direkt von InnovAIro bereitgestellt wurden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Drittprodukte und -dienstleistungen; (ii) ganz oder teilweise gemäß den Spezifikationen des Kunden erstellt wurden; (iii) nach der Bereitstellung durch InnovAIro vom Kunden, einem verbundenen Unternehmen des Kunden oder Mitarbeitern des Kunden verändert wurden; (iv) bei denen der Kunde eine gegen den Vertrag oder geltendes Recht verstoßende Handlung nicht einstellt, nachdem er darauf hingewiesen wurde oder nachdem er über zumutbare Änderungen informiert wurde, die einen Verstoß hätten vermeiden können.

 

Sollten die InnovAIro KI-Dienstleistungen durch ein zuständiges Gericht als rechtsverletzend eingestuft werden oder InnovAIro dies vernünftigerweise annehmen, ist InnovAIro nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten berechtigt, (i) die InnovAIro KI-Dienstleistungen durch eine nicht rechtsverletzende Version zu ersetzen oder zu modifizieren, sofern diese im Wesentlichen gleiche Funktionen und Merkmale enthält; (ii) für den Kunden eine Lizenz zur weiteren Nutzung der InnovAIro-Dienstleistungen zu beschaffen; oder (iii) falls weder (i) noch (ii) wirtschaftlich zumutbar ist, den Vertrag sowie die damit verbundenen Rechte des Kunden zu kündigen und dem Kunden eine Rückerstattung etwaiger im Voraus bezahlter, nicht genutzter Gebühren für die InnovAIro-Dienstleistungen zu gewähren.

9. Haftung

Ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen haften InnovAIro und deren Unterauftragnehmer in Bezug auf den Vertragsgegenstand weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger Haftung noch aus einem sonstigen Rechtsgrund:

(i) für Fehler oder Unterbrechungen der Nutzung oder für Verlust, Veränderung, Zerstörung, Beschädigung, Verfälschung oder Wiederherstellung von Kundendaten;

(ii) für mittelbare, exemplarische, beiläufig entstandene, pönale, besondere oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kosten für die Beschaffung von Ersatzwaren, -dienstleistungen oder -technologien oder für entgangene Geschäfte;

(iii) für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden; oder

(iv) für Beträge, die zusammen mit allen anderen Ansprüchen den vereinbarten Betrag der vom Kunden gezahlten oder zahlbaren Gebühren in den zwölf (12) Monaten vor Entstehen des ersten Anspruchs übersteigen – unabhängig davon, ob InnovAIro auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde oder nicht.

 

Die vorstehenden Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche, Schäden oder sonstige Haftungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit Tod und/oder Körperverletzung einer Person, Betrug, grober Fahrlässigkeit und/oder vorsätzlichem Fehlverhalten ergeben.

10. Gewährleistungen

10.1. Gewährleistungen von InnovAIro

InnovAIro gewährleistet, dass:

– es berechtigt und befugt ist, den Vertrag abzuschließen und die darin vorgesehenen Verpflichtungen zu erfüllen;

– InnovAIro entweder Eigentümer der InnovAIro KI-Dienstleistungen ist oder über sämtliche Rechte, Titel und Interessen an den InnovAIro KI-Dienstleistungen verfügt;

– bei der Bereitstellung der InnovAIro-Plattform InnovAIro wissentlich keine Viren, Würmer, Backdoors, Trojaner, Time Bombs, Software-Sperren oder ähnlichen schädlichen, zerstörerischen oder störenden Code einführt und Industriestandards einhält, um die Einführung der vorgenannten Elemente in die InnovAIro-Plattform zu verhindern;

– während der gesamten Vertragslaufzeit eine Versicherung in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen aufrechterhalten wird.

 

Sofern nicht ausdrücklich vorstehend geregelt, werden die InnovAIro KI-Dienstleistungen „wie besehen“ („as is“) bereitgestellt. InnovAIro übernimmt keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen und lehnt hiermit insbesondere jegliche stillschweigende Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Kompatibilität der InnovAIro-Plattform mit bestimmter Hardware, Software oder Browsern sowie die Gewährleistung ab, dass die InnovAIro-Plattform frei von Viren, Würmern, Backdoors, Trojanern, Time Bombs, Software-Sperren oder ähnlichem schädlichen, zerstörerischen oder störenden Code bleibt oder ununterbrochen und fehlerfrei läuft.

 

Die InnovAIro KI-Dienstleistungen ersetzen nicht die Notwendigkeit für den Kunden, regelmäßige Datensicherungen oder redundante Datenarchive vorzuhalten. InnovAIro übernimmt ferner keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen für Drittprodukte und -dienstleistungen.

 

10.2. Gewährleistungen des Kunden

Der Kunde gewährleistet, dass:

– er berechtigt und befugt ist, den Vertrag abzuschließen und seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen;

– während der gesamten Vertragslaufzeit der Kunde, einschließlich seiner verbundenen Unternehmen und seines Personals, die Verpflichtungen aus dem Vertrag einhält und die InnovAIro KI-Dienstleistungen ausschließlich im Einklang mit der erlaubten Nutzung verwendet;

– die Kundendaten keine Rechte des geistigen Eigentums oder sonstigen Rechte Dritter verletzen oder widerrechtlich aneignen und dies auch künftig nicht tun werden;

– der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht zahlungsunfähig ist und ihm keine Umstände bekannt sind, die einen Gläubiger berechtigen würden, einen Insolvenzverwalter (oder einen anderen Insolvenzpraktiker) zu bestellen, die Liquidation zu beantragen oder andere Rechte über seine Vermögenswerte auszuüben.

 


11. Versicherungen

Während der Laufzeit des Vertrags hält InnovAIro eine ausreichende Versicherungsdeckung aufrecht, um seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen. InnovAIro trägt die Kosten und Aufwendungen für die Versicherungspolicen allein.

 

Der Versicherungsschutz umfasst mindestens eine Haftpflichtversicherung für Arbeitsunfälle, eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich vertraglicher Haftung für Körperverletzungen (einschließlich Todesfälle) und Sachschäden sowie eine Berufshaftpflichtversicherung.

 

Weder das Bestehen noch die Zustimmung des Kunden zu Art oder Umfang der von InnovAIro abgeschlossenen Versicherungen gelten als Verzicht oder Freistellung von der Haftung oder den Verpflichtungen von InnovAIro aus diesem Vertrag.

12. Laufzeit und Kündigung

12.1. Laufzeit und ordentliche Kündigung

Der Vertrag wird für den zwischen InnovAIro und dem Kunden vereinbarten Basiszeitraum abgeschlossen. Danach verlängert er sich automatisch um jeweils weitere Zeiträume (jeweils eine „Verlängerungsperiode“), sofern nicht eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei spätestens neunzig (90) Tage vor Ablauf des Basiszeitraums oder einer Verlängerungsperiode eine Kündigung mitteilt.

Die Kündigung wird mit dem ersten Kalendertag nach Ablauf des Basiszeitraums oder der Verlängerungsperiode wirksam.

 

12.2. Außerordentliche Kündigung

Jede Vertragspartei kann den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit und mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, liegt insbesondere vor, wenn:

– eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten erheblich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach vorheriger schriftlicher Abmahnung durch die andere Vertragspartei behoben wird;

– ein Insolvenzverfahren gegen die andere Vertragspartei eröffnet wird; oder

– im Falle von InnovAIro, wenn der Kunde mit der Zahlung von Gebühren in Verzug gerät und diese nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mahnung durch InnovAIro beglichen werden.

 

12.3. Kundendaten nach Vertragsende

Nach Ablauf des Vertrags und auf schriftliches Verlangen des Kunden stellt InnovAIro dem Kunden eine Kopie der Kundendaten auf einem gängigen Datenträger oder per elektronischer Übertragung in einem zwischen dem Kunden und InnovAIro vereinbarten Format zur Verfügung.

 

Neunzig (90) Tage nach dem Wirksamwerden des Vertragsendes oder auf Wunsch des Kunden bereits vor diesem Zeitpunkt löscht InnovAIro sämtliche Kundendaten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

 

InnovAIro ist nicht verpflichtet, dem Kunden Kundendaten abweichend von diesen Bestimmungen (insbesondere hinsichtlich Zeitpunkt, Format oder Migration) bereitzustellen. Eine hiervon abweichende Bereitstellung von Kundendaten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von InnovAIro sowie einer gesonderten Vergütung durch den Kunden.

 


13. Vertraulichkeit

m Sinne dieses Vertrags bezeichnet „Vertrauliche Informationen“ alle Informationen, die von einer Vertragspartei („offenlegende Partei“) der anderen Vertragspartei („empfangende Partei“) offengelegt werden, sei es mündlich oder schriftlich, und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur und der Umstände der Offenlegung vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind.

 

Vertrauliche Informationen umfassen unter anderem Kundendaten, die InnovAIro KI-Dienstleistungen, die Vertragsbedingungen, Geschäfts- und Marketingpläne, Technologie- und technische Informationen, Produktpläne und -designs, Geschäftsprozesse, Workshop-Inhalte sowie alle weiteren Informationen, die in diesen Bedingungen ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind.

 

Vertrauliche Informationen umfassen jedoch keine Informationen, die (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich zugänglich waren oder ohne Verstoß der empfangenden Partei gegen diese Bestimmung öffentlich zugänglich werden; (ii) der empfangenden Partei zuvor bekannt waren, ohne dass sie Zugang zu den vertraulichen Informationen hatte; (iii) die empfangende Partei rechtmäßig von einem Dritten ohne Nutzungs- oder Offenlegungsbeschränkungen erhält; (iv) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung der vertraulichen Informationen entwickelt werden; oder (v) durch vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei aus der Vertraulichkeit entlassen werden.

 

Die empfangende Partei verpflichtet sich, die vertrauliche Natur der vertraulichen Informationen mit mindestens derselben Sorgfalt zu wahren, die sie auch für ihre eigenen vertraulichen Informationen zum Schutz vor unbefugter Nutzung, Zugriff oder Offenlegung anwendet, jedoch in keinem Fall mit weniger als angemessener Sorgfalt. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen ausschließlich ihren eigenen Mitarbeitern, den Mitarbeitern ihrer verbundenen Unternehmen, unabhängigen Auftragnehmern oder Subunternehmern offenlegen – jedoch nur soweit dies unbedingt erforderlich ist („need-to-know basis“) und nur unter der Voraussetzung, dass diese einer Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen, die mindestens so streng ist wie die in diesem Abschnitt enthaltene.

 

Ist die empfangende Partei gesetzlich oder durch richterliche, behördliche oder administrative Anordnung verpflichtet, vertrauliche Informationen offenzulegen, so informiert sie die offenlegende Partei hierüber vorab (soweit rechtlich zulässig) und befolgt jede anwendbare Schutzanordnung oder gleichwertige Regelung, die für eine solche Offenlegung gilt.

 

Die empfangende Partei haftet

14. Schlussbestimmungen

14.1. Aufrechnung und Abtretung von Ansprüchen

Die Aufrechnung von Ansprüchen einer Vertragspartei mit Gegenansprüchen der anderen Vertragspartei bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Eine Verrechnung oder Aufrechnung von Zahlungen der Gebühren durch den Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich vorgesehen, ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise an Dritte, einschließlich verbundener Unternehmen, abzutreten.

 

14.2. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz von InnovAIro in Rotkreuz, Schweiz.

 

14.3. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Durchführung unmöglich sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine zulässige, wirksame Regelung, die dem Inhalt und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

14.4. Sonstiges

Der Vertrag, seine Anhänge (z. B. Bestellformular), Änderungen und Ergänzungen sowie sämtliche Neben- und Folgevereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien. Diese Formvorschrift kann nur durch schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

Die Parteien vereinbaren, dass elektronisch übermittelte Unterschriften (eingescannt und per E-Mail versendet oder über elektronische Signaturdienste erstellt) als Originalunterschriften gelten. Die Parteien stimmen zu, Geschäfte auf elektronischem Wege abzuwickeln und erkennen die Gültigkeit, Verbindlichkeit und Zulässigkeit elektronischer Signaturen im Zusammenhang mit diesem Vertrag an.

 

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass InnovAIro diese Bedingungen von Zeit zu Zeit aktualisieren kann. InnovAIro wird sich in angemessener Weise bemühen, den Kunden vor deren Inkrafttreten über solche Aktualisierungen zu informieren. Jede aktualisierte Version der Bedingungen ersetzt die vorherige Version und ist ab Beginn der jeweils folgenden Verlängerungsperiode für beide Parteien verbindlich.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen InnovAIro und dem Kunden, einschließlich des Vertrags, unterliegt dem Recht der Schweiz unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie aller nationalen oder internationalen Verträge oder Übereinkommen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags oder im Falle eines Rechtsstreits rechtlich gültig sind (z. B. das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) oder das Haager Kaufübereinkommen).

 

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und InnovAIro, einschließlich des Vertrags, verpflichten sich die Parteien, sich nach Treu und Glauben um eine gütliche Beilegung der Streitigkeit zu bemühen.

Sollte trotz der gemeinsamen Bemühungen der Parteien keine gütliche Einigung erzielt werden können, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen InnovAIro und dem Kunden ergeben, einschließlich dessen Gültigkeit, Unwirksamkeit, Verletzung oder Auflösung, die Gerichte in Rotkreuz, Schweiz.

 

Ungeachtet dessen ist InnovAIro berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

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